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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERTRAGSGRUNDLAGEN KOMMUNIKATIONSDESIGN (AVG) DER CREATIVEINK-MARKETING     

                                                                                                                                                         

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTEIEN                                                                                                   

1.1 Die nachfolgenden AVG gelten für sämtliche Verträge über Kommunikationsdesign-Dienstleistungen zwischen Creativeink-Marketing, im Folgenden als "Auftragnehmer" bezeichnet, und dem Auftraggeber, im Folgenden als "Kunde" bezeichnet. Diese AVG finden Anwendung, sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Jegliche entgegenstehenden oder von den nachfolgenden AVG abweichenden Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

1.2 Die vorliegenden AVG behalten ihre Gültigkeit, selbst wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Creativeink-Marketing und sind erst dann rechtsverbindlich.

2. VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

2.1 Jeder Auftrag, der Creativeink-Marketing erteilt wird, ist ein Vertrag zur Erstellung von Werken im Sinne des Urheberrechts, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den bestellten Werkleistungen abzielt. Der Vertrag hat nicht zum Ziel, die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Creativeink-Marketing einzuschließen. Ebenso umfasst er nicht die Überprüfung der Schutzrechtsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von Creativeink-Marketing. Der Kunde ist für entsprechende Recherchen selbst verantwortlich.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen von Creativeink-Marketing unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch dann zwischen den Parteien, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie die Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. In einem solchen Fall finden insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regelungen der §§ 31 ff. UrhG Anwendung, und darüber hinaus stehen den Parteien die urheberrechtlichen Ansprüche gemäß §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3  Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Creativeink-Marketing weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jegliche Nachahmung, einschließlich von Teilen, ist untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Creativeink-Marketing, zusätzlich zur ohnehin fälligen Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten oder gemäß dem aktuell geltenden AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen üblichen Vergütung zu verlangen.

2.4 Creativeink-Marketing gewährt dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte für den jeweiligen Verwendungszweck. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird lediglich das einfache Nutzungsrecht erteilt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, Creativeink-Marketing als Urheber auf den Vervielfältigungsstücken zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt Creativeink-Marketing, zusätzlich zur ohnehin fälligen Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten oder gemäß dem aktuell geltenden AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen üblichen Vergütung zu verlangen.

2.7 Die von Creativeink-Marketing erstellten Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ausschließlich für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgeht, ist nicht gestattet und berechtigt Creativeink-Marketing, zusätzlich zur ohnehin fälligen Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten oder gemäß dem aktuell geltenden AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung zu verlangen.

3. VERGÜTUNG

3.1 Die Erstellung von Entwürfen und Reinzeichnungen, einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten, bildet eine Gesamtleistung. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Preisvereinbarungen von Creativeink-Marketing, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Wenn ausschließlich Entwürfe und/oder Reinzeichnungen erstellt und keine Nutzungsrechte übertragen werden, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3 Sämtliche Aktivitäten und Dienstleistungen, die Creativeink-Marketing für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG

4.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ist bei Übergabe des fertigen Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Teilabnahmen der bestellten Arbeiten ist jeweils eine entsprechende Teilvergütung bei der Teilabnahme fällig. Sofern der Auftrag sich über einen längeren Zeitraum erstreckt oder erhebliche finanzielle Vorleistungen der Creativeink-Marketing erfordert, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Dies erfolgt in folgender Staffelung: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach der finalen Lieferung.

4.2 Die Abnahme kann nicht aus rein gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags genießt Creativeink-Marketing Gestaltungsfreiheit.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist Creativeink-Marketing berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank pro Jahr zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

5.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung, werden gemäß dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (in der neuesten Fassung) gesondert berechnet, basierend auf dem aufgewendeten Zeitaufwand.

5.2 Nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber ist Creativeink-Marketing befugt, erforderliche Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Creativeink-Marketing die erforderliche Vollmacht hierfür zu erteilen.

5.3 Sofern Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Creativeink-Marketing abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber im Innenverhältnis dazu verpflichtet, Creativeink-Marketing von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus solchen Vertragsabschlüssen ergeben.

5.4 Aufwendungen für technische Nebenkosten, einschließlich spezieller Materialien, Erstellung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck usw., sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.5 Reisekosten und Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen, die im Rahmen des Auftrags unternommen werden und zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6 EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN

6.1 Entwürfe und Reinzeichnungen werden dem Auftraggeber lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, ohne dass das Eigentum an diesen übertragen wird.

6.2  Die Originaldokumente sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Creativeink-Marketing zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust der Originale trägt der Auftraggeber die Kosten für die Wiederherstellung der Originale. Dies berührt nicht die Möglichkeit der Geltendmachung eines zusätzlichen Schadens.

6.3  Daten und Dateien, die während der Vertragserfüllung erstellt werden, verbleiben im Eigentum von Creativeink-Marketing. Creativeink-Marketing ist nicht verpflichtet, diese Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe dieser Daten wünschen, bedarf dies einer separaten Vereinbarung und entsprechender Vergütung.

6.4 Sofern Creativeink-Marketing dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt hat, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Creativeink-Marketing geändert werden.

6.5 Alle Versendungen der in den Abschnitten 1 bis 4 genannten Gegenstände erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Auftraggebers.

7. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG

7.1 Vor der Umsetzung in die Vervielfältigung sind Creativeink-Marketing Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Die Produktionsüberwachung durch Creativeink-Marketing erfolgt ausschließlich nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Creativeink-Marketing berechtigt, nach eigenem Ermessen die erforderlichen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

7.3 Der Auftraggeber stellt Creativeink-Marketing nach der Vervielfältigung 10 einwandfreie Belegexemplare kostenfrei zur Verfügung. Creativeink-Marketing ist berechtigt, diese Muster und sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Werke zu Werbezwecken in allen Medien zu verwenden und auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen.

8. HAFTUNG

8.1 Creativeink-Marketing haftet nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die beispielsweise an überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts usw. entstehen. Bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, haftet Creativeink-Marketing auch bei leichter Fahrlässigkeit. Anderweitige Haftungsansprüche für leichte Fahrlässigkeit bestehen nur, wenn eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.

8.2 Bei Aufträgen, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte vergeben werden, übernimmt Creativeink-Marketing gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung, es sei denn, Creativeink-Marketing hat ein Verschulden bei der Auswahl der Drittanbieter. In solchen Fällen fungiert Creativeink-Marketing ausschließlich als Vermittler.

8.3  Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionale Richtigkeit von Produkten, Texten und Bildern.

8.4 Für freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen, die vom Auftraggeber abgenommen wurden, entfällt jegliche Haftung seitens Creativeink-Marketing.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung des Werks schriftlich gegenüber Creativeink-Marketing geltend zu machen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

9.2  Der Kunde hat Creativeink-Marketing unverzüglich über festgestellte Mängel zu informieren. Er ist verpflichtet, die Mängel nach bestem Wissen zu identifizieren, einzugrenzen und schriftlich zu dokumentieren. Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung durch Creativeink-Marketing.

9.3 Solange Creativeink-Marketing ihren Verpflichtungen zur Mangelbeseitigung nachkommt, steht dem Kunden nicht das Recht zu, die Reduzierung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, es sei denn, die Nachbesserung scheitert endgültig. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Creativeink-Marketing nach Kräften bei der Mangelbeseitigung zu unterstützen. Das Recht auf Nachbesserung erstreckt sich ebenfalls auf Mängel an Inhalten, die von Creativeink-Marketing im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt wurden und zuvor von Creativeink-Marketing von Dritten erworben und/oder lizenziert wurden (z.B. Texte, Fotografien, Illustrationen).

10. GESTALTUNGSFREIHEIT, DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGES UND VORLAGEN

10.1 Innerhalb des Auftragsrahmens steht Creativeink-Marketing die Gestaltungsfreiheit zu. Beanstandungen in Bezug auf die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungswünsche äußern, ist er verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

10.2 Sollte sich die Auftragsdurchführung aufgrund von Verzögerungen, die dem Auftraggeber zuzuschreiben sind, verzögern, behält sich Creativeink-Marketing das Recht vor, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Creativeink-Marketing außerdem Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies berührt nicht die Möglichkeit, einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

10.3 Der Auftraggeber bestätigt, dass er berechtigt ist, alle Vorlagen, die Creativeink-Marketing übergeben werden, zu verwenden. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Bestätigung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er Creativeink-Marketing von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. KÜNDIGUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, hat Creativeink-Marketing Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Es sind jedoch ersparte Aufwendungen und mögliche Ersatzaufträge anzurechnen, wie es gemäß § 649 BGB vorgesehen ist. Die Parteien haben eine pauschale Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen vereinbart, wie folgt:

 

Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung, oder falls keine solche Vereinbarung besteht, 10% der nach dem aktuellen AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen üblichen Vergütung.

Abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass die tatsächlichen Leistungen und Aufwendungen geringer sind.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1 Falls der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Creativeink-Marketing. Creativeink-Marketing behält sich außerdem das Recht vor, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht bzw. CISG) ist ausgeschlossen.

 

12.3 Creativeink-Marketing ist berechtigt, die ihr bekannt gewordenen Daten über den Auftraggeber in elektronischer Form zu erfassen und zu speichern sowie für geschäftliche Zwecke zu nutzen.

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